Alternativen zu Langzeitmaßnahmen und stationärer Unterbringung – Zielgerichtet, bedarfsorientiert und budgetschonend
15 Jahre Berufspraxis im Bereich der aufsuchenden Familienhilfe für Jugendämter und Einrichtungen im Raum Neuss bis Köln machen deutlich: Familien geraten durch veränderte gesellschaftliche Bedingungen und oftmals komplexe Probleme immer häufiger in Lebenssituationen, die sie nicht mehr steuern und bewältigen können. Die Folge:
Es ist notwendig, adäquate Hilfe für einen möglichst kurzen Zeitraum bereitzustellen.
Ziel ist es, die Familien wieder zu einem eigenverantwortlichen und selbstständigen Leben zu befähigen. Zur punktgenauen und zielgerichteten Hilfe in einem in Schwierigkeiten
geratenen Familiensystem, bieten wir verschiedene Ambulante Hilfe-Module an, die bedarfsgerecht, lösungsorientiert und budgetschonend (für die Jugendhilfe) für das Familienystem bereitgestellt werden.
Es ist deutlich geworden, dass lange, prozessorientierte Hilfen für diese Familien oft nicht das richtige Angebot sind. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, sich im Rahmen der Jugendhilfe auf den Prozess, der der Jugendhilfe zugeordnet ist, zu beschränken. Ausufernde, prozessorientierte Hilfen können und dürfen im Rahmen der Jugendhilfe nicht mehr stattfinden. Hier müssen neue Ansätze Anwendung finden, die lösungsorientiert sind und schnell und nachhaltig die Lebenssituation der Familien verbessern.
Gleichzeitig bedarf es weitergehender Vernetzungen der Familie in Bereiche außerhalb der Jugendhilfe wie z.B. Beratungsstellen, Vereine, Schuldnerberatung, Institutionen der Gesundheitsfürsorge, Psychiatrie u. Ä.
Dieses Angebot richtet sich in der Ausführung an Familien und einzelne Familienmitglieder im Bereich der Jugendhilfe. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, § 27
SGB VIII i.V. mit § 35, 35a, 41 SGB VIII
Zielgruppe sind Familien in schwierigen Lebenssituationen,
- in denen das Kindeswohl durch Erziehung oder deren Unterlassung gefährdet ist
- mit einem oder mehreren verhaltensauffälligen Kindern (IP)
- in denen das Familiengefüge durcheinander geraten ist
- deren Haltung, Einstellung und Handlungen in der Erziehung korrigiert werden müssen
- die auf ein selbstständiges Leben vorbereitet oder hierin begleitet werden sollen
- bei denen eine seelische Behinderung droht oder besteht
- die sich den komplexen Anforderungen des Alltages nicht mehr gewachsen fühlen
- in denen eine System-Stabilisierung für eine Übergangszeit (z.B. warten auf Unterbringung) gewährleistet werden muss.
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ARMIN BRINGMANN
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