umF – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe

UmFhinter diesem Kürzel verbirgt sich eine Gruppe von Menschen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bezeichnet werden. Junge Menschen,  die ohne Eltern oder andere Familienangehörige vor Krieg und Verfolgung fliehen und ihre Heimat verlassen.

Sie kommen zu Hunderten in unsere Städte. Sind als Kinder alleine und ohne Angehörige Wochen, Monate, oft sogar Jahre unterwegs. Sie fliehen in kleinen, überfüllten Schlauchbooten über das offene Meer. Laufen hunderte von Kilometern. Oder haben sich unter LKW`s gehangen, nur um fort zu kommen.

Zuhause mussten sie mit ansehen, wie Eltern und Geschwister verstümmelt oder ermordet wurden. Auf der Flucht in Gummibooten haben sie mit ansehen müssen, wie Mensch ertranken. Manche mussten erleben, wie sie nachts von Erwachsenen über Bord geworfen wurden, um Platz für die eigenen Familien zu schaffen.

Sie werden ausgeraubt, misshandelt, gequält und missbraucht. Viele schaffen den Weg zu uns nicht. Bleiben auf der Strecke. Die, die ankommen, kommen alleine, in kleinen Gruppen oder zu hunderten  über die Grenze. Sie fliehen vor dem Krieg, der Ermordung, der Schändung oder der Rekrutierung zu Kindersoldaten.

Es sind tausende Kinder und Jugendliche, aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und aus Afrika, die allein auf der Flucht sind und bei uns Schutz und Unterstützung suchen. Die, die in Deutschland ankommen, wenn sie nicht vorher zu Tode kommen oder Menschenhändlern in die Hände fallen, haben nur ein Ziel:

Ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Diese oft schwer traumatisierten, verängstigten, aber auch hoffnungsvollen und lebensbejahenden jungen Menschen können und werden, so schlimm ihre auch Geschichte ist, maßgeblich zur Architektur eines neuen Europas beitragen.

Aus neueren Forschungen ist bekannt, dass rund die Hälfte aller Flüchtlingen – und damit auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge –  die Erfahrungen von Krieg und Vertreibung nicht überwinden, sondern eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt.

Diese entsteht verzögert, erst Monate oder Jahre später. Die Belastungsstörung beeinträchtigt das Denken, Fühlen und dann auch Handeln so stark, dass Betroffene nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Eine therapeutische Bearbeitung eines Traumas verbietet sich, solange eine traumatisierte Person emotional nicht stabilisiert ist. Zur Stabilisierung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge trägt maßgebend ein gesicherter Aufenthaltsstatus, eine gesicherte Lebenssituation, Lebens- und Arbeitsperspektiven und nicht zuletzt das Wissen um die gesicherte Existenz der Familie bei.

Wie ein Trauma weiterwirkt, hängt maßgeblich davon ab, welcher psychologischen Belastung ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach seiner Ankunft hier in Deutschland ausgesetzt ist und wie er hier aufgenommen und begleitet wird.Jugendhilfe

Seit Beginn der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 hat Armin Bringmann, auf Initiative der Jugendämter im Neusser Kreisgebiet, dutzende von ambulanten Clearings mit sogenannten umF durchgeführt.

Mit einem kleinen Stab von Mitarbeitern und kultursensiblen Dolmetschern hat er in monatelanger Arbeit mit diesen jungen Menschen hautnah deren Leid erfahren und dokumentiert. Allerdings hat er neben dem Leid auch die großen Ressourcen dieser oft offenherzigen, intelligenten und integren jungen Menschen sehen dürfen.

Was mit ihnen geschieht, was mit Europa geschieht, hängt maßgeblich davon ab, was wir, auch gerade im Rahmen der Jugendhilfe mit und für diese Menschen tun, und letztendlich für uns selbst.

  1. Ambulantes Kurz-Zeit-Clearing

30 Fachleistungsstunden, max. 2 Monate
Das ambulante, aufsuchende Kurz-Zeit-Clearing will schnellstmöglich eine Empfehlung erarbeiten, auf dessen Grundlage die nötige weitere Hilfe und Unterbringungsform im Rahmen der Jugendhilfe geplant werden kann:

  • Anamnese
  • Klärung des Ist-Zustandes
  • Klärung, ob eine Traumatisierung vorliegt
  • Ressourcen-Check
  • Empfehlung einer geeigneten therapeutischen Hilfe, wenn nötig
  • Perspektiv-Klärung
  • Empfehlung einer geeigneten Unterbringung / Jugendhilfemaßnahme

Armin Bringmann kooperiert mit allen Trägern und Vormündern im Kreisgebiet und hat mit vielen Trägern bereits Clearings durchgeführt. So sind die Organisationsstrukturen und Wege klar, Ansprechpartner bekannt und benannt.

Er hat sich ein Netz von verlässlichen, kultursensiblen Dolmetschern aufgebaut, die neben ihrem emotionalen Verstehen ein wirkliches Verständnis für den Clearing Prozess und die pädagogisch/therapeutische Fragestellung haben und einbringen.
Hinweis: Die Dolmetscher rechnen ihre Leistung separat ab.

  1. Sozial-integratives Kultur- und Kompetenztraining (SIKK)

Gerade in der individuellen Förderung der jungen Flüchtlinge liegt der Schlüssel zum Einpassen und der Integration in unsere Gesellschaft und ihrem Wohlfühlen im neuen fremden Umfeld. In vielen bereits durchgeführten Clearings hat Armin Bringmann erfahren, wie weit doch ihre Heimatwelten von der unseren entfernt liegen. Dies nicht nur räumlich und als Strecke gesehen, sondern auch kulturell und emotional. Auch in Bezug auf das jeweilige Normen- und Wertesystem trennen uns oft Welten.

Hier benötigen die jungen Menschen Begleitung und Betreuung, gerade um unsere Welt kennenzulernen. Es geht um so einfache Dinge, wie das Nahebringen unserer Kultur, unseres Rechtsverständnisses, der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Aber auch der Religionen in unserem Land, der Demokratie und unseres Schulsystems.

Armin Bringmann begleitet seinen jeweiligen Klienten im Alltag. Wenn gewünscht, auch bei Behördengängen, Anhörungen, Gerichtsterminen. Oder unterstützt auf Wunsch bei der Antragstellung oder im Umgang mit Schulen oder der Krankenversicherung. Hier findet eine enge Kooperation mit der „Heimateinrichtung“, aber auch dem Vormund und dem Jugendamt statt.

Dauer: 2 – 6 Fachleistungsstunden pro Woche.

  1. Vorbereitung / Überbrückung zur Psychotherapie

Viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben einen hohen Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung. Da es an kultursensiblen Psychotherapeuten, aber auch an geeigneten Institutionen und Angeboten mangelt, ist dieses Angebot dazu gedacht, die „Wartezeit“ für eine solche Maßnahme zu überbrücken und den Klienten mit einem gezielten Angebot und entsprechender Fragestellung vorzubereiten.

Dauer: 2 Fachleistungsstunden pro Woche

  1. Coaching & Supervision für den „Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 

Dieses Angebot richtet sich an:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Vormünderinnnen und Vormünder
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Pflegeeltern und Pflegefamilien
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Projektstellen
  • Kleinstheime
  • usw.

Die unterstützenden Maßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind ein ambulantes Hilfeangebot, welches durch professionelle Hilfestellungen notwendige Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Alltagsproblemen und individuellen Problemlagen von minderjährigen Flüchtlingen schaffen soll.

Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die ambulanten unterstützenden Maßnahmen ist § 27 (3) SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Zielgruppe:
Diese Angebote richten sich an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), die im Haushalt von Verwandten, Bekannten, Freunden, Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Jugendhilfe leben und Hilfe bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation mit allen grundlegenden Dingen des alltäglichen Lebens benötigen.

Ergänzende Zielsetzung für alle Angebote in Bezug auf
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge / umF

  • Die jungen Menschen sind weitgehend gesellschaftlich integriert (Sprache, Bildung und Arbeit, soziales Netzwerk).
  • Der Aufenthaltsstatus der jungen Menschen ist geklärt.
  • Die gesundheitliche Versorgung der jungen Menschen ist sichergestellt.
  • Psycho-soziale oder therapeutische Unterstützungsbedarfe vor dem Hintergrund ggf. erlebter Traumata sind erfasst und die jungen Menschen erhalten geeignete Unterstützungsleitungen.
  • Die jungen Menschen haben sich erfolgreich mit kulturellen Werten und Normen,

insbesondere im Bereich des sozialen Miteinander, Geschlechterrollen, Familienbilder und der Erziehung von Kindern auseinandergesetzt und sich diese angeeignet.

  • Die jungen Menschen haben die Möglichkeit, ihre eigene kulturelle und religiöse Identität zu pflegen.
  • Die jungen Menschen haben eine individuelle Perspektive entwickelt und erhalten dazu die passende Unterstützung u.a. zur Entwicklung der selbständigen Lebensführung und Persönlichkeitsentwicklung.
  • Die jungen Menschen haben eine zufriedenstellende Kontaktgestaltung zu ihrer Herkunftsfamilie.